Netzentgelte § 17 und 27 Abs. 1 GasNEV
Netzbetreiber sind verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt zum 1. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV passte die Energienetze Schaafheim GmbH mit Wirkung zum 01.01.2021 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2021 wurden zum 17.12.2020 veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten wie Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben sowie ggf. sonstige Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Hinweis: Infolge der Veränderung des Mehrwertsteuersatzes kommen im Kalenderjahr 2020 zwei unterschiedliche Preisblätter zur Anwendung.
- Netzentgelte ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 / PDF (289 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 / PDF (145 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2020 bis 30.06.2020 / PDF (140 KB)
- Netzentgelte ab 01.01.2019 bis 31.12.2019 / PDF (127 KB)
- Netzentgelte ab 01.01.2018 bis 31.12.2018 / PDF (131 KB)
- Netzentgelte ab 01.01.2017 bis 31.12.2017 / PDF (131 KB)
- Netzentgelte ab 01.01.2016 bis 31.12.2016 / PDF (174 KB)
- Archiv Netzentgelte vor 2016
- Konzessionsabgabesätze der versorgten Kommunen
- Mehr-/ Mindermengenpreise